Moin. Ein kühles Bier in der Abendsonne im Cockpit gehört für viele zum Bootfahren dazu, und am sicher vertäuten Liegeplatz ist das auch kein Problem. Doch sobald das Boot fährt, sieht die Sache anders aus. Auch auf dem Wasser gelten klare Regeln für Alkohol am Steuer, und wer sie ignoriert, riskiert nicht nur seinen Bootsführerschein, sondern auch Leben. Lass uns offen darüber reden, denn hier hört der Spaß auf.

Alkohol gehört nicht ans Steuer, auch auf dem Wasser

Viele unterschätzen, dass Wasser und Wind, Sonne und Schaukeln die Wirkung von Alkohol verstärken. Was an Land harmlos wäre, macht an Bord schneller unaufmerksam, müde und unsicher in der Reaktion. Und ein Boot zu führen verlangt volle Konzentration: Du musst navigieren, andere Fahrzeuge im Blick behalten, auf Wind und Wetter reagieren und im Notfall blitzschnell handeln. Wer das mit Promille im Blut tut, gefährdet sich und alle anderen. Verantwortung am Ruder hört nicht beim Bootsführerschein auf, sie fängt dort erst an.

Was die Regeln sagen

Für das Führen eines Sportbootes gelten Promillegrenzen, ähnlich wie im Straßenverkehr. In vielen Gewässern liegt die Grenze für Sportbootführer bei einem festgelegten Wert, oberhalb dessen das Steuern verboten ist, und ab einem höheren Wert gilt man als absolut fahruntüchtig. Wichtig ist: Diese Regeln gelten auch dann, wenn du gar keinen Führerschein brauchst, denn sie hängen am Führen des Bootes, nicht am Schein. Und sie betreffen nicht nur den Skipper. Die genauen Werte unterscheiden sich je nach Revier und Land, deshalb informier dich für dein Gewässer, bevor du ablegst. Sicher ist nur der, der nüchtern fährt.

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„Auf dem Wasser ist niemand schnell mal eben mit dem Schreck davongekommen. Wer betrunken steuert, riskiert sein Boot, seinen Schein und im schlimmsten Fall ein Leben. Das ist es nicht wert.“

Die Konsequenzen sind real

Wer alkoholisiert ein Boot führt und erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen, von Bußgeldern über den Entzug des Bootsführerscheins bis hin zu Konsequenzen für den Autoführerschein. Kommt es gar zu einem Unfall, drohen strafrechtliche Folgen und der Verlust des Versicherungsschutzes, denn bei grober Fahrlässigkeit zahlt keine Versicherung. Das vermeintlich harmlose Feierabendbier am fahrenden Boot kann so zur teuersten und folgenreichsten Entscheidung eines ganzen Bootslebens werden.

Alkohol an Bord im Überblick

SituationWas gilt
Am LiegeplatzGenuss in Maßen unproblematisch
Boot in FahrtPromillegrenzen wie im Straßenverkehr
Ohne FührerscheinpflichtRegeln gelten trotzdem
Bei einem UnfallStrafen, Schein- und Versicherungsverlust

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Mein klares Wort dazu

Sei der Kapitän, dem die Crew vertrauen kann. Genieß dein Glas, wenn das Boot sicher liegt, und bleib nüchtern, wenn du fährst. Bestimm bei längeren Törns einen verantwortlichen Rudergänger, der trocken bleibt, so wie es kluge Crews ganz selbstverständlich handhaben. Das ist kein Verzicht, sondern Souveränität. Wer Verantwortung für ein Boot übernimmt, übernimmt sie auch für die Menschen darauf. Informier dich über die Regeln deines Reviers, und dann: Leinen los, mit klarem Kopf. Welche Pflichten sonst noch zum Führen eines Bootes gehören, liest du unter Welcher Bootsführerschein für welches Gewässer?

Häufig gestellte Fragen


Gibt

Ja. Für das Führen eines Sportbootes gelten Promillegrenzen ähnlich wie im Straßenverkehr. Oberhalb eines festgelegten Werts ist das Steuern verboten, ab einem höheren Wert gilt man als absolut fahruntüchtig. Die genauen Werte unterscheiden sich je nach Revier und Land.


Gelten

Ja. Die Regeln hängen am Führen des Bootes, nicht am Führerschein. Auch wer für sein Boot keinen Schein braucht, darf es nicht alkoholisiert steuern.


Was

Es drohen Bußgelder, der Entzug des Bootsführerscheins und Konsequenzen bis zum Autoführerschein. Bei einem Unfall kommen strafrechtliche Folgen und der Verlust des Versicherungsschutzes hinzu, da bei grober Fahrlässigkeit keine Versicherung zahlt.


Darf

Am sicher vertäuten Liegeplatz ist Genuss in Maßen kein Problem. Erst wenn das Boot fährt, greifen die Promillegrenzen. Bei längeren Törns sollte ein verantwortlicher, nüchterner Rudergänger bestimmt werden.


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